Heilmittelverordnung

Wichtiges rund um Ihre Heilmittelverordnung

Seit Beginn 2017 gibt es neue Richtlinien für die Verordnung von physiotherapeutischen Behandlungen. 2013 wurde  der internationale Diagnoseschlüssel der WHO "ICD-10-Code" in das Formular integriert und durch den Arzt ist dieser empfohlenerweise in die entsprechenden Kästchen einzutragen! Zusätzlich wurde 2017 auf dem Rezeptformular ein zweites ICD-10-Code-Feld geschaffen, um dort bei Langfristverordnungen, dies darin mittels Buchstaben-Zahlenschlüssel zu vermerken.

Wir möchten Ihnen hier die für Sie relevanten Neuerungen bekannt geben:

  1. Rezepte müssen jetzt innerhalb von 14 Kalendertagen begonnen und dürfen auch nur für max. 14 Tage unterbrochen werden [ möchten Sie vor dem Behandlungsbeginn längere Zeit verreisen, oder können aus anderen Gründen nicht fristgemäß mit der Behandlung beginnen, so sagen Sie das Ihrem Arzt, dieser hat die Möglichkeit auf dem Rezept einen späteren Behandlungsbeginn festzulegen ]
  2. die Angabe der Frequenz stellt eine bindende Anweisung dar ( leider wird diese obligatorisch mit 2 beziffert), sollten Sie hier Schwierigkeiten erwarten, dies mit Ihrem Alltag realisieren zu können, dann weisen Sie Ihren Arzt darauf hin, dieser hat dann die Möglichkeit mit einer von-bis-Angabe, Ihnen den nötigen zeitlichen Spielraum zu eröffnen
  3. bitte achten Sie darauf das Ihre Verordnung vollständig ausgefüllt, und mit Arztstempel und Unterschrift absigniert ist 
    • sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, so ist auch dies auf dem Rezept links oben anzukreuzen
    • Hausbesuch und Therapiebericht müssen mit ja oder nein markiert sein
    • für das 1. Rezept bei einer benannten Diagnose -> Erstverordnung
    • für jedes weitere Rezept mit der gleichen Diagnose, egal von welchem Arzt, gilt jetzt alsFolgeverordnung - bitte verschweigen Sie daher Ihrem Arzt nicht die bisherigen Verordnungen
  4. der sogenannte Regelfall beschreibt wieviele Behandlungen bei einer bestimmten Diagnose max. möglich sind, ist dieser ausgeschöpft, muss nach dem letzten Behandlungstag genau 12 Wochen pausiert werden - sollte jedoch die Notwendigkeit der Weiterbehandlung bestehen, kann der Arzt eine "Verordnung außerhalb des Regelfalls" beantragen, hierzu ist unten auf dem Rezept noch eine med. Begründung wichtig.

In folgender Tabelle haben wir für Sie alle wichtigen Punkte, welche Sie auf dem Rezept ersehen können, dargestellt.

heilmittelverordnung

Wenn Sie für Physiotherapie eine Verordnung bekommen,  sollte oben auf dem Rezept stehen:

Heilmittelverordnung

Maßnahmen der Physikalischen Therapie

  1. Ihre persönlichen Daten sollten vollständig und richtig sein
  2. Zuzahlungspflicht ! Hier muss eines der beiden oberen Kästchen angekreuzt sein, z.B. haben Sie ein Befreiungskärtchen, sollte das Kreuz bei Gebühr frei sein
  3. Aktuelles Ausstellungsraum, beachten Sie das Rezept hat nur 14 Tage Gültigkeit, planen Sie also in diesem Zeitraum zu verreisen, dann sagen Sie dies Ihrem Arzt, dieser kann dann einen späteren Behandlungsbeginn eintragen
  4. In Bezug auf die Diagnose ist hier anzukreuzen handelt es sich um dieerste Verordnung, eineFolgeverordnung innerhalb von 12 Wochen. Sollten Sie gemäß der Richtlinien über die begrenzte Anzahl an Verordnungen weitere Behandlung nötig haben, kann …außerhalb des Regelfallsangekreuzt werden
  5. Gesondert vereinbarter Behandlungsbeginn
  6. Wichtig, Kreuz bei Hausbesuch ja oder nein
  7. Wichtig, Kreuz bei Therapiebericht ja oder nein
  8. Aktuelle Krankenkasse
  9. Anzahl der Behandlungen
  10. Therapieart
  11. Anzahl pro Woche, sollten Sie nur begrenzt die Therapie wahrnehmen können (z.B. dienstlich) dann besprechen Sie das im Vorfeld mit Ihrem Arzt
  12. Indikationsschlüssel und ICD-10-Code sind Pflichtfelder(Buchstaben-Zahlen-Code)
  13. Diagnose mit Leitsymptomatik
  14. Therapieziel - nicht Pflicht
  15. Med. Begründung für außerhalb d. Regelfalls
  16. Arztstempel und Unterschrift